HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN


Gemäß § 4 Abs. 4 GlüStV (Glücksspielstaatsvertrag) ist das Veranstalten und Vermitteln von öffentlichen Glücksspielen im Internet in Deutschland verboten. Hierzu gehören Casino-Spiele wie z.B. Roulette, Blackjack, Slots aber auch Poker. Forex-Trading, CFD und ähnliche Angebote fallen nicht unter den GlüStV. Auch die Einklagung von unterschlagenen Gewinnen zählt momentan nicht zu unserem Angebot.


Grundsätzlich ist die Rückforderung aktuell für Verluste im Zeitraum 01.01.2018 - 30.06.2021 möglich.


Grundsätzlich ist eine Rückforderung bei allen Casinos denkbar, da diese bis zum 30.06.2021 ausnahmslos ohne Erlaubnis tätig waren, wenn Sie die nachfolgenden Spiele anboten: Roulette, Blackjack, Slots, Poker u.ä..


Bei weit über 700 Kunden konnten wir bisher keinen SCHUFA-Eintrag feststellen. Zudem wird immer das Online-Casino verklagt, Ihre Bank erfährt von dem Vorgang daher auch nichts.


Ihr Anspruch beträgt bis zu 100 % Ihrer Reinverluste (Einzahlungen - Auszahlungen).


Ja, Gewinne müssen von Ihren Verlusten abgezogen werden.


Eine Inanspruchnahme ist erst ab einem Verlust von 15.000 € je Online-Casino möglich. Einzelne Anbieter müssen getrennt voneinander betrachtet werden, da es sich um unterschiedliche Verfahren handelt.


Grundsätzlich erfolgt die Kommunikation zwischen Ihnen und uns vorrangig per E-Mail. Telefonisch sind wir ebenso erreichbar - aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie allerdings nur nach vorheriger Terminvereinbarung.


Ihre sensiblen Daten sind bei uns sicher. Die Kommunikation zwischen Ihnen und unserem Server ist per SSL verschlüsselt.


Unser Geschäftsmodell basiert darauf, dass wir von der erfolgreichen Umsetzung Ihrer Ansprüche überzeugt sind. Viele Gerichte haben bereits Ansprüche des Spielers gegen Online-Casinos bestätigt.