wirholendeingeld.de ist bekannt aus:






Rechtliche Aspekte

Der in Mönchengladbach geborene Guido Lenné ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und seit 11 Jahren in eigener Kanzlei tätig.
Rechtsanwalt Guido Lenné, Fachanwalt für Bankrecht
Organisatorische Aspekte

Der in Stuttgart geborene Unternehmer Julian Cee hat sich auf Legal Technologies zur Durchsetzung von Verbraucherrechten fokussiert.
Julian Cee, Geschäftsführer NextElement GmbH
So setzen wir Ihren Anspruch durch
Jeder Fall ist anders, Details entscheiden über Erfolg und Misserfolg. Im ersten Schritt werden die erforderlichen Daten mit Ihnen zusammengetragen/angefordert. Sobald diese vorliegen, erfolgt eine interne Pürfung, ob wir Ihren Fall finanzieren können. Ist die Prüfung positiv, erhalten Sie unseren Prozessfinanzierungsvertrag. Nehmen Sie diesen an, wird Ihr Fall rechtlich von einer Kanzlei betreut. Jegliche Kosten des Verfahrens übernehmen wir.
Jetzt unverbindlich prüfen lassen
Persönliche Aufklärung
Wir stellen sicher, dass Sie über die Schritte im Rahmen der Prozessfinanzierung aufgeklärt sind. Bei Rückfragen erreichen Sie uns stets kurzfristig.

Datenübermittlung an uns
Sie senden uns die Unterlagen Ihrer Transaktionen zu, die eine Grundlage für die interne Prüfung durch unsere Rechtsexperten darstellen.

Ihr Fall wird geprüft
Wir prüfen Ihre Unterlagen und einen möglichen Anspruch und informieren Sie.

Fall wird gestartet
Nach positiver Prüfung und Unterzeichnung des Prozessfinanzierungsvertrags durch Sie wird Ihr Fall von einer spezialisierten Kanzlei betreut.
Möglichkeiten der Rückforderung im Vergleich

Einfach und unkompliziert
- risikofrei und erfolgsunabhängig
- geringer Zeitaufwand
- schnelle Auszahlung
- spezialisierte Rechtsexperten

Teuer und aufwendig
- Kostenrisiko: 4.546,00 €
- hoher Zeitaufwand
- unklare Erfolgschancen
- Erfahrung unklar
Anwaltskosten für eine außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in 1. Instanz sowie Gerichtskosten bei einem durchschn. Streitwert von 10.000 Euro.
HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN


Gemäß § 4 Abs. 4 GlüStV (Glücksspielstaatsvertrag) ist das Veranstalten und Vermitteln von öffentlichen Glücksspielen im Internet in Deutschland verboten. Hierzu gehören Casino-Spiele wie z.B. Roulette, Blackjack, Slots aber auch Poker. Forex-Trading, CFD und ähnliche Angebote fallen nicht unter den GlüStV. Auch die Einklagung von unterschlagenen Gewinnen zählt momentan nicht zu unserem Angebot.


Grundsätzlich ist die Rückforderung aktuell für Verluste im Zeitraum 01.01.2018 - 30.06.2021 möglich.


Grundsätzlich ist eine Rückforderung bei allen Casinos denkbar, da diese bis zum 30.06.2021 ausnahmslos ohne Erlaubnis tätig waren, wenn Sie die nachfolgenden Spiele anboten: Roulette, Blackjack, Slots, Poker u.ä..


Bei weit über 700 Kunden konnten wir bisher keinen SCHUFA-Eintrag feststellen. Zudem wird immer das Online-Casino verklagt, Ihre Bank erfährt von dem Vorgang daher auch nichts.


Ihr Anspruch beträgt bis zu 100 % Ihrer Reinverluste (Einzahlungen - Auszahlungen).


Ja, Gewinne müssen von Ihren Verlusten abgezogen werden.


Eine Inanspruchnahme ist erst ab einem Verlust von 15.000 € je Online-Casino möglich. Einzelne Anbieter müssen getrennt voneinander betrachtet werden, da es sich um unterschiedliche Verfahren handelt.


Grundsätzlich erfolgt die Kommunikation zwischen Ihnen und uns vorrangig per E-Mail. Telefonisch sind wir ebenso erreichbar - aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie allerdings nur nach vorheriger Terminvereinbarung.


Ihre sensiblen Daten sind bei uns sicher. Die Kommunikation zwischen Ihnen und unserem Server ist per SSL verschlüsselt.


Unser Geschäftsmodell basiert darauf, dass wir von der erfolgreichen Umsetzung Ihrer Ansprüche überzeugt sind. Viele Gerichte haben bereits Ansprüche des Spielers gegen Online-Casinos bestätigt.